Stadtgeschichte_Muenzenberg

Die Geschichte der Grafschaft Hanau-Münzenberg

von Erhard Bus M.A.

Die Herrschaft Hanau entwickelte sich seit dem Hochmittelalter aus bescheidenen Anfängen zu einem respektablen Territorium, das von Frankfurt bis zum Landrücken bei Schlüchtern reichte. Außerdem erwarben die Hanauer Herren (ab 1429 Grafen) Streubesitz in der Wetterau, die Region um Babenhausen und die Grafschaft Lichtenberg, die sich vom Elsass bis in die Südpfalz und ins Badische erstreckte.

Die Methoden der Vergrößerung und des Ausbaus der Landesherrschaft nach dem Niedergang der Königsmacht erwiesen sich in Spätmittelalter und Früher Neuzeit als vielfältig. Kauf, Heirat, Erbschaft, Belehnung gehörten ebenso dazu wie Fehden oder Verpfändungen. Letztere waren befristet und wurden meist wieder ausgelöst. Dabei ist zu bedenken, dass in einem Gebiet oder gar in einem Dorf oft mehrere Herren Rechte besaßen. Den Hanauern, wie allen aufstrebenden Territorialherren, musste es darum gehen, Konkurrenten zurückzudrängen oder auszuschalten, um zu uneingeschränkter Landesherrschaft zu gelangen. Ein Prozess, der manchmal viele Generationen, oft bis zum Ende des Alten Reichs andauerte.

Vielfältige Formen des Gebietserwerbs
Ausgangspunkt der Hanauer Herrschaft zur Mitte des 13. Jahrhunderts war das Gebiet um Hanau, Buchen und Niederdorfelden, also im Grunde das nachmalige Amt Büchertal, so genannt nach den Buchenorten. Nicht ganz klar ist, ob Burg und Ort Hagenowe (Hanau) und seine unmittelbare Umgebung zum Eigenbesitz der Hanauer Herren gehörten. Zur Mitte des 11. Jahrhunderts erwarben nämlich die Mainzer Erzbischöfe das ursprüngliche Reichsgut in der Nähe der Kinzigmündung. Die Mainzer Erzbischöfe wiederum übertrugen ihre Rechte um 1150 an das Mainzer Mariengredenstift, das wiederum Adlige aus der Umgebung, die sich zunächst „von Buchen“ später „von Hanau“ nannten, mit der Ausübung der Vogteirechte (Schutz und Rechtsprechung) in diesem geistlichen Gebiet beauftragte. Zur Ausübung dieses Amtes legten sie sich vermutlich die Burg Hanau an und versuchten, die Waldungen Bulau und Hanau nach und nach ihrem Herrschaftsbereich einzuverleiben. Nach dem Aussterben der Herren von Buchen-Hanau am Ende des 12. Jahrhunderts traten die Herren von Dorfelden ihre Nachfolge an. Sie nannten sich dann bald von Dorfelden-Hagenowe (Hanau) und später nur noch von Hanau.

Dieses Adelsgeschlecht sollte über fünfhundert Jahre hinweg die Geschicke unserer Region maßgebend bestimmen und von ihnen ist im Weiteren die Rede. Die Hanauer Herren konnten ihr Herrschaftsgebiet insbesondere durch kluge Heiratspolitik ausweiten. So ehelichte Reinhard I. (1243-1281) die aus einem Ministerialengeschlecht stammende Adelheid von Münzenberg. Bei dieser Familie handelte es sich um Dienstmannen oder – modern ausgedrückt – Beamte des Königs, die ursprünglich unfrei waren, aber oft zu großem Besitz (Dienstlehen) und einer adelsähnlichen Stellung gelangten. Mit dem Aussterben der Münzenberger im Mannesstamm wurden die Hanauer 1255 erbberechtigt und erhielten Gebietszuwachs in der Wetterau und in der Dreieich (z. B. ein Sechstel an Münzenberg und die Herrschaft Babenhausen). Ähnlich verhielt es sich danach mit dem Rieneckschen Erbe im nördlichen Spessart.

Unter Reinhard I. (um 1225/43-1281) und seinem Sohn Ulrich I. (um 1250/81-1306) begann die systematische Festigung und Sicherung der Herrschaft Hanau. Beide waren Anhänger von König Rudolf von Habsburg (1273-91) und dies nutzte ihnen beim Landesausbau. Zwischen 1288 und 1303 wurden die hanauischen Orte Windecken 1288, Steinau 1290, Babenhausen 1295 und Hanau 1303 mit Stadt- und Marktrechten versehen. In Windecken befand sich auch, nachdem die Hanauer Herren vorher wohl in der Wasserburg in Niederdorfelden residierten, nach der Belehnung von 1262 und dem Bau einer Burg die Hofhaltung der Herrschaft. Vermutlich 1436 entsagte man den beengten Verhältnissen auf Burg „Wonnecke“ und legte die Residenz vom Rand wieder nach Hanau, ins Zentrum der Herrschaft.

Dort entwickelte sich im Laufe der Zeit aus der bescheidenen mittelalterlichen Wasserburg eine respektable Schlossanlage, die mit den angrenzenden Gebäuden auch den Verwaltungsmittelpunkt der Grafschaft bildete. Vom Schloss in der Altstadt Hanau ist noch das alte Regierungsgebäude mit Wasserturm (Stadtbibliothek) und der Marstall (Paul-Hindemith-Saal des Congress Park Hanau) erhalten. Der Bau der Sommerresidenz Schloss Philippsruhe am Main bei Kesselstadt war 1712 abgeschlossen.

Zu den wichtigsten Erwerbungen der Hanauer Herren und Grafen (ab 1429) beim Territorialausbau gehörte das Rienecksche Erbe. Zur Mitte des 14. Jahrhunderts gewann Hanau die Ämter Bieber, Lohrhaupten, Schlüchtern, Schwarzenfels und Brandenstein im nördlichen Spessart und griff damit weit nach Osten aus.
Die Ämter waren als frühere Verwaltungseinheit gewissermaßen die Vorläufer der heutigen Landkreise. Nach dem Dorf oder der Gemeinde bildeten sie seit dem Spätmittelalter über Jahrhunderte hinweg die nächsthöhere Verwaltungseinheit.

Mit der Erbschaft der Hälfte der Grafschaft Lichtenberg im nördlichen Elsass erfolgte 1480 ein den hessischen Rahmen sprengender territorialer Zugewinn. Zuvor geschah im Jahre 1458 durch testamentarische Verfügung Reinhards II. (um 1369/1404-1451) die bis 1642 andauernde Erbteilung in die Linien Hanau-Münzenberg (so genannt ab 1496) und Hanau-Babenhausen (ab 1480 Hanau-Lichtenberg). Im Jahre 1570 fiel auch die andere Hälfte von Lichtenberg an Hanau.
Recht langwierig hingegen war der Prozess der Angliederung des Gerichts Bornheimerberg (u. a. Bockenheim, Bergen, Seckbach, Ginnheim) an die Grafschaft Hanau, der erst 1481 mit einem Vergleich gütlich endete. Die meisten Orte des Gerichts wurden erst 1886 der Mainmetropole zugeschlagen. Fechenheim kam 1928 und Bergen-Enkheim gar erst 1977 zu Frankfurt. Als schwierig erwies sich die Erlangung der Herrschaft über das Kloster Schlüchtern, die jedoch bis um 1500 zugunsten Hanaus entschieden war.

In der Frühen Neuzeit verlangsamte sich der Prozess der Ausweitung des hanauischen Gebiets. Beachtenswert ist allerdings die zeitweilige Ausdehnung der Grafschaft Hanau-Münzenberg während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648), die dem territorialen Bestand des heutigen Main-Kinzig-Kreises ähnelte. Dieser umfangreiche Besitz entstand durch ein Geschenk von König Gustav Adolf von Schweden, der nach seinen siegreichen Kriegszügen zeitweilig die deutschen Angelegenheiten in seinem Sinne ordnete und Verbündete mit Gebietszuwächsen belohnte. Im Zuge dieser Politik erhielt Hanau-Münzenberg 1632 die gemeinsamen Gebiete mit Mainz sowie das Amt Orb, die Pfarrei Mömbris und das Amt Steinheim zugesprochen. Diese Gebietsgewinne blieben nur eine kurze Episode.

Erbverträge, Teilungen, Wiedervereinigungen
Der frühe Tod vieler Regenten aus der Linie Hanau-Münzenberg und das deshalb zu befürchtende Ende des Grafengeschlechts im Mannesstamm erforderte verbindliche Erbregelungen. Denn die letzten acht Grafen aus der Linie Hanau-Münzenberg starben bereits vor Vollendung des vierzigsten Lebensjahres (Reinhard IV. starb mit 39 Jahren; Philipp II. mit 28.; Philipp III. mit 35; Philipp Ludwig I. mit 26; Philipp Ludwig II. mit 35.; Philipp Moritz mit 33 und Philipp Ludwig III. gar schon mit neun Jahren). In einem Vertrag von 1610 wurde festgelegt, dass beim Aussterben einer Linie der hanauischen Häuser die Grafen einer anderen Linie erben sollten.

Dieser Fall trat bereits 1642 in der Grafschaft Hanau-Münzenberg ein. Hier erbte zunächst Graf Johann Ernst aus der Nebenlinie Hanau-Münzenberg-Schwarzenfels. Doch seine Regentschaft dauerte nur einige Wochen. Er starb im Alter von 29 Jahren. So musste 1643 erneut ein Erbvertrag geschlossen werden. Er besagt, dass beim Aussterben der männlichen Linie des Hauses Hanau-Lichtenberg die Landgrafen von Hessen-Kassel ihre Nachfolge in der Grafschaft Hanau-Münzenberg antreten würden. Der Lichtenberger Anteil sollte an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt fallen. Eine wichtige Rolle bei diesen Vereinbarungen spielte die Landgräfin Amelia Elisabeth (1602-1651), eine nach Kassel verheiratete Tochter Philipp Ludwigs II. (1576/96-1612), des sicherlich bedeutendsten Hanauer Regenten und Initiators der Neustadt. Außerdem war der Umstand von Gewicht, dass ihr Mann, Landgraf Wilhelm V., mit hessischen und schwedischen Truppen die vom kaiserlichen General Lamboy neun Monate lang blockierte Festung Hanau im Juni 1636 entsetzt hatte. Als erste „Belohnung“ fielen bereits 1643 das Amt Schwarzenfels und die Kellerei Naumburg an Hessen-Kassel.

Unter Friedrich Casimir von Hanau-Lichtenberg (1623/41–1685) erfolgte 1642 die Wiedervereinigung der Territorien Münzenberg und Lichtenberg. Er war einer der schillerndsten Figuren unter den Hanauer Grafen. Mit seinem Namen ist insbesondere ein koloniales Abenteuer im südamerikanischen Guayana („Hanauisch-Indien“ oder „Neu-Teutschland“) verbunden. Nach dem Tod Friedrich Casimirs wurde die Grafschaft 1685 unter seinen beiden Neffen nochmals geteilt, um dann von 1712-1736 letztmalig unter Johann Reinhard III. (1665/1712–1736) vereint zu werden.
Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen (28. März 1736) fielen die hanauischen Stammlande (Grafschaft Hanau-Münzenberg) entsprechend dem Vertrag von 1643 in Personalunion an die Landgrafen von Hessen-Kassel. Hanau-Lichtenberg kam vereinbarungsgemäß an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Die beiden hanauischen Landesteile waren durchaus respektable Territorien. Die Bevölkerung der Grafschaft Hanau-Münzenberg betrug um 1750 knapp 50.000 Einwohner, davon lebten über 11.000 in Alt- und Neuhanau, der Rest in vier Städten (Windecken, Steinau, Babenhausen und Schlüchtern), neun Flecken (Hochstadt, Dörnigheim, Niederrodenbach, Bergen, Marköbel, Dorheim, Nauheim, Rodheim und Dudenhofen) und 72 Dörfern. Hanau-Lichtenberg hatte neun Städte und 152 Dörfer mit insgesamt mehr als 60.000 Einwohnern.

Beim Aussterben der Hanauer Grafen gab es in der Grafschaft Hanau-Münzenberg die Ämter Altenhaßlau mit Eidengesäß, Geislitz, Großenhausen und Lützelhausen, Babenhausen mit Dudenhofen, Dietzenbach, Harreshausen, Harpertshausen, Kleestadt, Langstadt, Spitzaltheim und Schaafheim, Bieber/Lohrhaupten mit Breitenborn, Büchelbach, Flörsbach, Gassen, Kempfenbrunn, Lanzingen, Röhrig und Rossbach, Bornheimerberg mit Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Massenheim, Preungesheim und Seckbach, Büchertal mit Bruchköbel, Dörnigheim, Hochstadt, Kesselstadt, Kilianstädten, Mittelbuchen, Niederissigheim, Niederrodenbach, Oberdorfelden, Oberissigheim, Roßdorf, Rüdigheim, Rumpenheim und Wachenbuchen, Freigericht mit Altenmittlau, Bernbach, Horbach, Neuses und Somborn, Dorheim mit Nauheim, Rödgen und Schwalheim, Ortenberg mit Bergheim, Bleichenbach, Enzheim, Gelnhaar, Selters und Wippenbach, Rodheim mit Obereschbach, Niedereschbach, Steinbach und Holzhausen, Steinau/Schlüchtern mit Bellings, Breitenbach, Hintersteinau, Hohenzell, Kressenbach, Marjoß, Niederzell, Siedenroth und Wallroth sowie Windecken mit Eichen, Marköbel, Niederdorfelden und Ostheim. Die Kellerei Naumburg mit Erbstadt, das Amt Brandenstein mit Elm, Gundhelm, Hutten und Oberkalbach sowie das Amt Schwarzenfels mit Altengronau, Breunings, Heubach, Mottgers, Neuengronau, Oberzell, Sterbfritz und Weichersbach waren bereits vorher an Hessen-Kassel verpfändet worden.

Im Falle von Hanau-Münzenberg verleibte sich Hessen-Kassel die Erbschaft nicht einfach ein, sondern beließ ihm seine Eigenständigkeit. Nach dem Anfall an Hessen blieb die Grafschaft nicht nur territorial sondern zunächst auch staatsrechtlich von Hessen-Kassel getrennt. Man hatte in Hanau weiterhin eigene Truppen und führte keine Ständeversammlung ein. Unter der Regierung des Erbprinzen Wilhelm (1764-85, ab 1785 Landgraf Wilhelm IX. und ab 1803 Kurfürst Wilhelm I.) erlebte die Stadt eine glanzvolle Hofhaltung und rege Bautätigkeit. Die Festungswerke zwischen Alt- und Neuhanau/Freiheitsplatz wurden niedergelegt (1767-77), das Theater (1768) und die Zeichenakademie (1772) errichtet. Die imposanteste Baumaßnahme aus der Zeit des Erbprinzen ist die nach ihm benannte Kur- und Parkanlage Wilhelmsbad (1776-80). Allerdings auch dadurch finanziert, dass man 2400 Burschen aus dem Hanauer Umland, meist nachgeborene Bauernsöhne, an den englischen König vermietete, um sie während des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges gegen die revoltierenden Siedler in Übersee einzusetzen.
Die alten Rechtsverhältnisse änderten sich erst 1803, als Hanau dem nunmehrigen Kurfürstentum Hessen eingegliedert wurde. Durch den Reichsdeputationshauptschluss erhielt Hessen-Kassel die einstmals wichtige Kurwürde und u. a. das Freigericht und Gelnhausen zugesprochen. Aus der Grafschaft wurde das Fürstentum Hanau. Jedoch verlor man Babenhausen und Teile des Streubesitzes in der Wetterau an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Revolution, Reform, Gebietsreform
Die Auswirkungen der Französischen Revolution (1789) verschonten auch unsere Region nicht. Nach dem Sieg Napoleons über die Preußen und ihre Verbündeten (Oktober 1806 bei Jena und Auerstedt) löste der französische Kaiser das neutrale Kurfürstentum Hessen ganz auf. Die Region um Hanau blieb zunächst unter französischer Verwaltung, bis sie 1810 dem neu gegründeten Großherzogtum Frankfurt eingegliedert wurde.

Dieser Staat war eine kurzlebige Schöpfung (1810-1813). Er setzte sich aus dem Fürstentum Aschaffenburg, der Grafschaft Wetzlar, dem Fürstentum Hanau, Teilen des Fürstentums Fulda und der ehemaligen Reichsstadt Frankfurt zusammen. Landesherr war der vormalige Mainzer Erzbischof und nunmehrige Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg (1744-1817). In dem Staat lebten etwa 300.000 Menschen. Frankfurt zählte gut 40.000, Hanau 12.000 und Aschaffenburg 6.000 Bewohner. Wirtschaftlich und konfessionell war das Großherzogtum sehr uneinheitlich und stand als Rheinbundstaat in enger Abhängigkeit von Napoleon. Die Konstitution nennt ausdrücklich dem Kaiser zu stellende Truppenkontingente, die Tributzahlungen und zu leistende Abgaben aus den fürstlichen Domänen. Überdies sollte nach dem Ableben Dalbergs der Stiefsohn des französischen Kaisers seine Nachfolge antreten.

Nach den Niederlagen Napoleons in Russland (1812/13) und in der Völkerschlacht bei Leipzig (Oktober 1813) ordneten die Monarchen und Staatsmänner Europas auf dem Wiener Kongress (1814/15) die Verhältnisse neu. Hessen-Kassel bekam seinen alten Besitzstand zurück, noch vergrößert durch das Fürstbistum Fulda, mehrere isenburgische Ämter und die ehemals mainzischen Orte Großauheim, Großkrotzenburg und Oberrodenbach. Damit erhielt Hanau eine Landverbindung zu den nordhessischen Stammlanden des Kurfürstentums.

Im Zuge der Justiz- und Verwaltungsreform von 1821 erfolgte die Aufteilung des Kurfürstentums Hessen in vier Provinzen. Die Provinz Hanau umfasste die neu eingerichteten Kreise („Kreisämter“) Hanau, Gelnhausen, Salmünster und Schlüchtern. Die alten Ämter behielten lediglich ihre Funktion als Justizamt. Diese Verwaltungseinteilung erfuhr 1830 durch die Auflösung des Kreises Salmünster eine teilweise Revision. Die Gemeinden des Justizamtes Salmünster kamen zum Kreis Schlüchtern, die Gemeinden der Gerichte Birstein und Wächtersbach wurden dem Kreis Gelnhausen zugeschlagen, vom Kreis Gelnhausen gingen die Orte des Gerichts Langenselbold an den Kreis Hanau über.
Im Sommer 1866 erfolgte eine gravierende territoriale Veränderung. Kurhessen hielt es im Krieg zwischen Österreich und Preußen mit der Habsburger Monarchie. Bismarck bestrafte dies mit der Annexion des Kurfürstentums inklusive des bis dahin bayerischen Amtes Orb. Der Landstrich entlang der Kinzig gehörte seitdem zum Regierungsbezirk Kassel in der preußischen Provinz Hessen-Nassau.

Nach der Gründung des Landes Großhessen (später Bundesland Hessen) durch die US-amerikanische Besatzungsmacht am 19. September 1945 kamen die o. g. kommunalen Einheiten zum Regierungsbezirk Wiesbaden. Im Zuge der hessischen Gebiets- und Verwaltungsreform wurde 1974 aus der bis dahin kreisfreien Stadt Hanau sowie den Kreisen Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern der Main-Kinzig-Kreis gebildet – mit der alten Residenzstadt Hanau als Sitz der Kreisverwaltung. Seit 2005 erfüllt Gelnhausen diese Funktion. Hanau gehört bereits seit 1979 zum kleinen Verbund der hessischen Sonderstatusstädte.

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